Terminvereinbarungen & Verordnungen

Bei Vorliegen einer gültigen Heilmittelverordnung werden die Kosten für logopädische Behandlungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Diagnostiziert werden Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen von den entsprechenden Fachärzten (Fachärzte der Kinderheilkunde, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Phoniater/Pädaudiologen, Kinder- u. Jugendpsychiater, Neurologen, Allgemeinmediziner sowie Kieferorthopäden und Zahnmediziner). Diese stellen  eine Heilmittelverordnung aus, welche zu Behandlungsbeginn vorliegen muss.

 

Ab 18 Jahren muss zu jeder Heilmittelverordnung ein Eigenanteil von 10% des entsprechenden Kassensatzes plus 10 € pro Verordnung geleistet werden, sofern keine Gebührenbefreiung vorliegt.

 

Eine Terminvereinbarung ist jederzeit telefonisch möglich und erfolgt individuell. Sie können auch gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen oder eine Email schreiben.

 


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